Finanzierung unserer Leistungen

 

Sie sind an einer Alltagshilfe interessiert?

Sie wünschen sich oder Ihrem Angehörigen regelmäßige Hilfe im Haushalt?

 

Wir raten Ihnen dazu, sich vorab kurz einen allgemeinen Überblick über die gängigsten Förderungen aus den verschiedenen Töpfen der Pflegeversicherung zu verschaffen. Dafür haben wir Ihnen die unten stehende Tabelle erstellt.

 

Damit wir uns einen Überblick verschaffen können, fordern Sie bei Ihrer Pflegekasse ein Schreiben mit den aktuellen Guthabenständen an. Anhand dieser Informationen können wir für Sie individiuell unsere Alltagshilfe für Sie planen.

 

Es gibt 4 Möglichkeiten, wie unsere Dienste finanziert werden können:

 

    1.  Entlastungsbetrag 125€ monatlich

    2.  stundenweise Verhinderungspflege

    3.  Kombileistung

    4.  Selbstzahler / Eigenfinazierung

 

 

Entlastungsbetrag gezielt für die Entlastung

pflegender Angehöriger

 

Seit dem 1.1.2017 haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieser wird im § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) geregelt. Der Entlastungsbetrag dient speziell der Entlastung pflegender Angehöriger

 

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige machen einen harten Job. Wir wissen das aus eigener Erfahrung sehr gut. 

Auch Angehörige brauchen gelegentlich Zeit für wichtige Erledigungen, für den Einkauf oder den eigenen Arztbesuch. Und nur der kann auf Dauer stark und für andere da sein, der sich zwischendurch auch eine Auszeit nimmt. Die Zeit für einen selbst ist enorm wichtig!

 

Dazu bieten wir Ihnen stundenweise unseren Betreuungsdienst im Rahmen der sog. Verhinderungspflege an. Abrechenbar über die Pflegekassen.

 

Auch bei Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson übernehmen wir die Betreuung – nach dem Pflegeversicherungsgesetz bis zu vier Wochen im Jahr.

 

Unsere Betreuungsleistungen:

     ►    Betreuung der/des Pflegebedürftigen während Ihrer Abwesenheit

     ►   Begleitung der/des Pflegebedürftigen z.B. zu Arztbesuchen                    

     ►   Begleitung der/des Pflegebedürftigen z.B. Spaziergängen,

     ►   Begleitung der/des Pflegebedürftigen z.B. zum Einkaufen usw.

 

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne:

 

0202 / 96 30 770

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